Verkehrsschild Halteverbot
pixabay/myimmo
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Chronik

Keine Strafe für Falschparker in Linz

Eine kuriose Entscheidung hat das oö. Landesverwaltungsgericht am Donnerstag gefällt. Wer sein Auto in Linz in der Gebührenzone im Halteverbot abstellt, muss keinen Parkschein lösen. Im Anlassfall muss ein Linzer jetzt keine Strafe zahlen.

Der Mann war mit seinem Auto im Halte- und Parkverbot stehen geblieben, aber keinen Parkschein gelöst hatte. Dafür kassierte er einen Strafzettel und wandte sich in der Folge an das Landesverwaltungsgericht (LVwG). Die Argumentation des Lenkers: Dort wo man eigentlich nicht parken darf, muss auch keine Parkgebühr gezahlt werden. Konkret ging es um 17 Minuten, in denen das Auto dort gestanden war.

Gebührenpflicht gilt nicht im Halteverbot

Das Landesverwaltungsgericht gab dem Lenker nun Recht. Gebühren kann die Stadt Linz in einer Gebührenzone einheben. Nur gilt diese Gebührenpflicht nicht automatisch für alle Flächen innerhalb dieser Zone, sondern eben nur für Flächen die zum Parken vorgesehen und auch als solche gekennzeichnet sind. Und das sind Parkverbotsflächen eben nicht.

Wenn dann kann der Autolenker bestraft werden, weil er dort seinen Wagen nicht hätte parken dürfen. Eine Parkgebühr darf aber nicht verlangt werden, so das Landesverwaltungsgericht in seinem Erkenntnis. Gegen diese Entscheidung kann die Stadt Linz nun Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einlegen.