Landesgericht Linz
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Chronik

Messerattacke war kein Mordversuch

Ein 22-jähriger Mann ist wegen absichtlich schwerer Körperverletzung an vier Personen und Raufhandels schuldig gesprochen worden. Gericht und Geschworene sahen den Vorwurf des Mordversuchs nicht bestätigt, allerdings sei es auch keine Notwehr gewesen.

Am Montag wurde der Prozess fortgesetzt, der Anfang November begonnen hatte. Die vier Angeklagten sollen in den frühen Morgenstunden des 23. Dezember 2018 mit einer anderen Männergruppe in der Linzer Altstadt in Streit geraten sein und ihre Kontrahenten dann körperlich attackiert haben. Der 22-Jähriger soll dabei ein Messer mit zehn Zentimeter Klingenlänge gezogen und vier Personen damit in den Brustkorb bzw. Bauch gestochen haben.

Bei dem Hauptangeklagten wurden sein teilweises Geständnis und, dass beim Versuch geblieben ist, strafmildernd gewertet. Erschwerend waren die Vorstrafen, dass mehrere Verbrechen bzw. Vergehen zusammenkamen, eine Waffe und außerordentliches Maß an Gewalt im Spiel war. Das Urteil lautete sieben Jahre wegen absichtlich schwerer Körperverletzung an vier Personen sowie wegen Raufhandels – ist aber nicht rechtskräftig. Der Hauptangeklagte erbat sich Bedenkzeit. Der Hauptangeklagte erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab in seinem Fall keine Erklärung ab.

Rechtskräftige Urteile für drei Angeklagte

Die drei weiteren Angeklagten wurden wegen Raufhandels bzw. teilweise auch wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Zwei fassten jeweils zur Hälfte bedingte Geldstrafen in der Höhe von 1.440 bzw. 720 Euro aus, einer bekam unter Bedachtnahme auf eine frühere Verurteilung keine zusätzliche Strafe mehr. Die drei Urteile sind rechtskräftig.

Das Areal gilt aufgrund dieses Vorfalles seit 1. November als zweite Waffenverbotszone. In der Altstadt ist damit – wie bereits seit Längerem auf dem als Kriminalitätshotspot bekannten Hinsenkampplatz – das Mitführen von Schuss-, Hieb- sowie Stichwaffen untersagt.