Strafzettel hinter Scheibenwischer
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Chronik

ÖAMTC warnt vor aggressivem Inkassobüro

Der Autofahrerklub ÖAMTC warnt vor einem aggressiven Inkassobüro. Dieses treibt Verkehrsstrafen aus Italien ein, oft erst Jahre später mittels Schreiben und horrenden Forderungen.

Nach einem Italien-Urlaub bekommen viele Autofahrer offenbar in den letzten Wochen aggressiv formulierte Schreiben eines Inkassobüros. Es geht um Verkehrsdelikte, die tatsächlich passiert sind, von denen die schuldigen Autofahrer aber nichts erfahren haben und so auch nicht sofort die in Italien dafür verhängte Verwaltungsstrafe von rund 70 Euro zahlen konnten.

Drohend formulierte Briefe

Jetzt erfahren sie im Schreiben der Firma eCollect, ein Inkassounternehmen, davon. In diesen, meist sehr drohend formulierten Briefen fordert eCollect oft erst Jahre nach einem begangenen Verkehrsdelikt in Italien den fünffachen Betrag der Strafe, zuzüglich Mahn- und Inkassogebühren sowie Verzugszinsen. Und nach dem Schreiben komme es immer wieder zu aggressiven Kontaktversuchen, warnen ÖAMTC Verkehrsjuristen.

Fingererkennung Handy
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Manche Mitglieder würden sogar von Einschüchterungen am Telefon und einer wahren SMS-Flut berichten. In manchen Fällen werden nicht nur die Fahrzeughalter, sondern sogar Familienangehörige mit zahlreichen Anrufen bedrängt. Dass Strafen bezahlt werden müssen, stehe außer Frage, sagt der ÖAMTC. Nur: von einer Verkehrsübertretung muss man rechtlich korrekt über den Behördenweg informiert werden.

360-Tage-Frist

Das Inkassounternehmen eCollect sei jedenfalls zur Eintreibung einer öffentlich-rechtlichen Strafe nicht befugt, warnt der Autofahrerklub. Außerdem seien die Forderung oft schon verjährt. Für die Eintreibung gelte eine 360-Tage-Frist ab der Feststellung der Übertretung. Jahre danach seien Forderungen ungerechtfertigt. Der ÖAMTC rät, berechtigte Strafen sofort zu zahlen.

Bei Kontakt durch das Inkassobüro aber ruhig zu bleiben und sämtlich Vorgänge und Kontaktversuche genau zu dokumentieren. Dann sollte man prüfen, ob die Geldforderung überhaupt gerechtfertigt ist und sich nicht von Drohungen einschüchtern lassen, etwa man werde bei den Bonitätsbanken angezeigt. Der ÖAMTC bietet seinen Mitgliedern auch eine kostenlose Rechtsberatung an.

ÖAMTC denkt rechtliche Schritte an

Sollten die Drohungen und Belästigungen des Inkassobüros weitergehen, dann will der Autofahrerklub auch rechtliche Schritte gegen eCollect nach dem Datenschutz- und Telekommunikationsgesetz setzen. In der EU werden Verkehrsstrafen gegenseitig von den Behörden vollstreckt.

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Die ausländische Polizei oder Gemeinde müssen also die österreichische Behörde um Einhebung ersuchen – eine Geltendmachung über Inkassobüros oder Inkassoanwälte ist unzulässig. Anders ist das bei Maut- oder Parkgebühren. Die sind meist zivilrechtliche Forderungen und können sehr wohl über Inkassobüros oder Anwälte geltend gemacht werden.