Gerade jetzt wenn es kalt draußen ist, versuchen Wirte rauchende Gäste nicht zu verlieren, nur weil drinnen nicht mehr geraucht werden darf. Meistens angeschlossen an die Eingangstür werden durchsichtige Planen gespannt, Heizstrahler aufgestellt oder große Schirme gespannt. Denn draußen auf Freiflächen, ist Rauchen erlaubt.
Keine klaren Regelungen
Ob dieser Zubau aber vor dem Gesetz standhält, ist unklar, sagt Wirt-Sprecher Thomas Mayr-Stockinger: „Es ist nicht genau geregelt, wie genau ein Windschutz anzugeben ist bzw. was alles gemacht werden darf. Denkt man etwa an einen Schirm, ist für die Bevölkerung ganz klar, dass das im Freien ist, das geht dann bis hin zu einer Schirmbar, was dann wieder etwas anderes ist. Also klar geregelt ist das alles nicht.“
Deshalb kann es passieren, dass in einem Winterschanigarten Rauchen erlaubt bleibt, während es bei einem anderen verboten wird. „Es kann nicht sein, dass das im Einzelfall die Behörde entscheiden kann und das in jedem Bezirk individuell und anders gehandhabt wird“, so Mayr-Stockinger.
Bislang habe es keine gröberen Zwischenfälle zum Rauchverbot gegeben. Einzelne Wirte hätten lediglich das entsprechende Pickerl mit dem Hinweis auf das Rauchverbot vergessen, so der oberste Wirtevertreter in der oberösterreichischen Wirtschaftskammer.