Wenn neue Supermärkte entstehen sollen, dann in erster Linie im Ortskern, so will es der Entwurf der Raumordnungsgesetzes-Novelle, die Wirtschaftslandesrat Achleitner vorstellte. Ist ein Supermarkt im Ortskern nicht möglich, soll ein leerstehendes Objekt genutzt werden. Erst, wenn auch das nicht möglich ist, darf er neu gebaut werden – dann aber mit einigen Auflagen, so Wirtschaftslandesrat Achleitner. So soll bei solchen Neubauten die Hälfte der Parkplätze unter der Erde angelegt werden müssen.
Leerstehendes und Brachliegendes soll genutzt werden
Was für Supermärkte gilt, gilt im Wesentlichen auch für alle anderen Bauten. Bevor neu gewidmet wird, soll Leerstehendes und Brachliegendes genutzt werden. Zudem ist Verdichten die Devise – also dort bauen, wo schon etwas steht und mit möglichst wenig Flächenverbrauch.
Schluss mit dem Sparbuchersatz
Mit dem Bauland als Sparbuchersatz soll es auch vorbei sein, denn bei Neuwidmungen sind in Zukunft sogenannte Baulandsicherungsverträge Pflicht. Darin kann die Gemeinde zum Beispiel vereinbaren, dass die Widmung erlischt, wenn zehn Jahre lang nicht gebaut wird. Außerdem sollen Gemeinden die Möglichkeit bekommen, die Erhaltungsbeiträge für Bauland zu erhöhen. Es wird auch die Widmungskategorie „Sozialer Wohnbau“ geschaffen, die leistbares Wohnen fördern soll.
Alles in allem soll die neue Raumordnung Flächenfraß und Zersiedelung „den Kampf“ ansagen – mit dem Ziel, landwirtschaftlich genutzten Boden zu sichern, so Achleitner. Nun muss der Entwurf in Begutachtung und in den Landtag.
Novelle für Grüne „halbherzig“
Die grüne Raumordnungssprecherin Uli Böker nennt den Entwurf in einer Aussendung „halbherzig“. Zwar gehe manches in die richtige Richtung, aber der Verbauungsstopp für Agrarland beispielsweise sei zu wenig Thema in der Novelle.