Hinweis-Etikett Rauchverbot – durchgestrichene Zigarette
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Chronik

Weiter offene Fragen bei Rauchverbot

In einer Woche tritt das absolute Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft. Aber noch sind für die Wirte nicht alle offenen Fragen geklärt. Und Kritiker verstehen nicht, warum es nicht mehr Ausnahmen gibt.

Rot-schwarz hat es angekündigt, türkis-blau hat es gekippt, im freien Spiel der Kräfte hat es das Parlament mit Mehrheit beschlossen, das neue generelle Rauchverbot in Lokalen, das ab 1. November in Kraft tritt.

Gastgarten Tisch an welchem geraucht wird
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Bei der neuen Regelung führe sich die Gastgartenöffnungszeit ad absurdum, so die Wirte

Gastronomen befürchten nun Konflikte mit Anrainern, wenn Gäste zum Rauchen auf die Straße gehen müssen. „Wir brauchen ein Miteinander – nicht, dass es in den Nachtstunden zu Problemen führt“, so Wirtesprecher Thomas Mayr-Stockinger. Die Begriffe „Raum“ und „im Freien“ müssten genau geregelt sein.

Gesetzgeber muss nachschärfen

Für Mayr-Stockinger besteht außerdem die Gefahr, dass die Gäste ausblieben. „Wir wünschen uns nicht, dass sie in Vereinsheime oder in den nicht kontrollierten Privatbereich ausweichen“, da müsse der Gesetzgeber noch nachschärfen.

Rauchverbot in Gastronomie

ORF-Redakteur Wolfgang Marecek hat für die Sendung Oberösterreich heute mit Betroffenen geredet

Außerdem verstehen viele Kritiker nicht, warum es im Gegensatz zu anderen EU-Ländern keine Ausnahmen gibt. Etwa 40 Shisha-Bar-Besitzer in Oberösterreich verlieren von einem Tag zum anderen ihre Existenz. Er habe 180.000 Euro in seine Shisha-Bar gesteckt, „jetzt muss man alles in den Müll schmeißen und nach Hause gehen“, so Anas Muhamad, Besitzer einer Shisha Bar in Linz.

Vergehen gegen das Rauchverbot sollen zunächst mit 800 bis 1.000 Euro bestraft werden, Wiederholungsfälle mit bis zu 10.000 Euro