Eine Ärztin bei der Untersuchung mit einem Stetoskop
APA/Helmut Fohringer
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Chronik

Erstmals Arzt-bei-Arzt-Anstellung in Oberösterreich

Oberösterreich hat als erstes Bundesland den Kollektivvertrag für die Anstellung eines Arztes bei einem anderen fixiert. Möglich ist das seit Oktober, es gibt bundeseinheitliche Rahmenbedingungen.

Details seien allerdings kollektivvertraglich zu regeln, berichtete die Ärztekammer OÖ in einer Presseaussendung am Mittwoch. Ein österreichweiter Kollektivvertrag konnte bisher nicht realisiert werden.

„Ausgewogene Arbeitsbedingungen“

Die beiden oö. Kurienobmänner, Thomas Fiedler für niedergelassene Ärzte und Harald Mayer für die angestellten, unterzeichneten den Kollektivvertrag. Fiedler betonte, dass die vielen, in den vergangenen Jahren erarbeiteten Kooperationsformen „nachhaltig dazu beitragen, künftig junge Kolleginnen und Kollegen für die Mitarbeit oder Übernahme einer Kassenstelle zu begeistern und damit die Kassenärzte zu entlasten“. Mayer sieht in dem Kollektivvertrag einen fairen Interessenausgleich, der ausgewogene Arbeitsbedingungen zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern sicherstelle.

Fachgleichheit als Voraussetzung

Voraussetzung für eine Anstellung sind die Fachgleichheit von Dienstgeber und Dienstnehmer. Durch die Anstellung werde es Kassenärzten ermöglicht, Nichtkassenärzte in ihren Ordinationen zu beschäftigen. Langfristig könne man so den Ansprüchen der Ärzteschaft nach einer ausgeglichenen Work-Life-Balance und jenen der Patienten – kürzere Wartezeiten, mehr Flexibilität – gerecht werden.