Mordprozess gegen jungen Afghanen in Steyr
© FOTOKERSCHI.AT / MADER & KERSCHBAUMMAYR
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CHRONIK

Mordprozess gegen Afghanen in Steyr

Am Landesgericht Steyr hat am Dienstag der Prozess gegen einen inzwischen 18-jährigen Afghanen begonnen, der im vergangenen Dezember seine damalige Freundin durch einen Messerstich getötet haben soll.

War es ein Unfall oder ein kaltblütiger Mord? Diese Frage beschäftigte beim Prozess gegen den mittlerweile 18-jährigen afghanischen Staatsbürger am Dienstag das Gericht. Die Beziehung zwischen der 16-jährigen Steyrerin und dem Afghanen, der in Österreich subsidiär schutzberechtigt ist, war geprägt von Spannungen.

Mädchen mit einem Messerstich getötet

Am 8. Dezember des Vorjahres kam es erneut zu einem Streit, bei dem, laut Anklage, der junge Mann das Mädchen durch einen Messerstich in den Rücken getötet haben soll. Der Bursch flüchtete nach Wien, wo er sich nach drei Tagen stellte. Beim Prozessauftakt bekannte er sich am Dienstag nicht schuldig.

 Mordprozess gegen jungen Afghanen in Steyr
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Angeklagter spricht von Unfall

Vor Gericht blieb der Afghane bei seiner Aussage wonach es sich um einen Unfall gehandelt habe. Im Schock habe er dann die Tür verbarikadiert und sei geflüchtet.

Gutachter schließt Unfallversion aus

Der gerichtsmedizinische Sachverständige Fabio Monticelli hat im Prozess den Angaben des Angeklagten widersprochen. Dieser hatte bei der Polizei behauptet, ihm sei wegen seiner Alkoholisierung schwindelig geworden und er sei mit dem Messer gestürzt. „Das kann man ausschließen“, meinte dazu der Gutachter.

Bei sofortiger Hilfe hätte 16-Jährige Chance gehabt

Laut dem Gerichtsmediziner, der auch die Obduktion des Opfers durchgeführt hat, sei das Mädchen durch „Verbluten nach innen und außen durch einen Brustkorbstich“ gestorben. Der Stich müsse sehr wuchtig gewesen sein, weil eine Rippe durchstoßen wurde. Ein Sturz durch einen Ohnmachtsanfall infolge Alkoholisierung komme nicht infrage, weil man in dieser Situation den Muskel für eine solche Bewegung nicht ausreichend anspannen könne, erklärte Monticelli, warum er diese Version nicht für möglich halte. Wäre sofort nach dem Stich die Rettungskette in Gang gesetzt worden, hätte die Jugendliche eine Chance gehabt zu überleben, sagte er auf Nachfrage.

Im Prozessverlauf sollen noch die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner und einige weitere Zeugen einvernommen werden. Ein Urteil wird für Mittwochabend erwartet.