Soldat mit Sturmgewehr
Privat
Privat
Chronik

Aufregung um Sturmgewehr im Zug

Darf man in einem Personenzug offen eine Waffe mitnehmen? Das haben sich Passagiere am Bahnhof in Bad Schallerbach gefragt. Anlass dazu gab ein Soldat mit Sturmgewehr im Waggon.

Für Verunsicherung in einem voll besetzten Reisezug sorgte der junge Bundesheersoldat, der am Bahnhof Bad Schallerbach in einen Zug gestiegen war. Am Montagmorgen fuhr der mit einem Seesack und Rucksack bepackte Soldat in Uniform vom Bahnhof Bad Schallerbach-Wallern Richtung Wels. Er trug gut sichtbar sein Sturmgewehr geschultert. Das bereitete den Mitreisenden des besetzten Zugs Unbehagen.

Soldaten dürfen Gewehr nicht mit nach Hause nehmen

Offen bleibt, warum der Soldat nach einem Wochenende von Bad Schallerbach aus mit der Bundesheer-Waffe abreiste. Denn ein Soldat dürfe sein Gewehr auf keinen Fall übers Wochenende mit nach Hause nehmen, so Militärpressesprecher Oberstleutnant Gerhard Oberreiter: „Ein Soldat darf seine Waffe unter keinen Umständen mit nach Hause nehmen. Waffen müssen immer in der Kaserne verbleiben. Es ist verboten, sie mitzunehmen.“

Soldat mit Sturmgewehr
Privat

Laut Auskunft des Bundesheeres dürfe ein Soldat zwar mit einem sogenannten „Marschbefehl“ mit seiner Waffe im Zug fahren, allerdings gelte diese Erlaubnis nur von Kaserne zu Kaserne, also ab den Kasernen-Standorten wie Hörsching, Wels, Linz, Ried und Enns, nicht aber im konkreten Fall ab Bad Schallerbach. „Den Anblick sei man nicht mehr gewohnt, dass Soldatinnen und Soldaten von Kaserne zu Kaserne mit öffentlichem Verkehrsmittel reisen, da die meisten jungen Menschen beim Militär mit ihrem Privatauto unterwegs sind“, so Oberreiter. Oberreiter sieht kein Problem, wenn Soldaten ihre Waffen offen tragen. Er verweist auf die schweren Transportboxen des Heeres, die es unmöglich machen würden, ein Sturmgewehr in dieser zu transportieren.

ÖBB widerspricht Bundesheer

Dem widerspricht hingegen Karl Leitner, Pressesprecher der ÖBB Oberösterreich. Er hält fest, dass in den Transportmitteln der Österreichischen Bundesbahnen Waffen unter keinen Umständen offen zur Schau mitgeführt werden dürfen: „Grundsätzlich dürfen laut Handbuch für Reisende der ÖBB keine geladenen Waffen mitgenommen werden. Ungeladene Waffen dürfen, getrennt von der Munition mitgeführt werden, aber nur, wenn sie wie die Waffe in einer geschlossenen Transportbox verwahrt sind.“

Soldat mit Sturmgewehr
Privat

Waffen dürfen laut Leitner auch nie auf einem Sitz abgelegt werden und unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim oberösterreichischen Bundesheer will man der Angelegenheit nun nachgehen und beim aktuellen Einrückungsturnus verstärkt auf die Sicherheitsbelehrungen eingehen.