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pixabay/MichaelGaida
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Verkehr

Weiter Debatte über Westbahnausbau

Nachdem sich Bürgerinitiativen in Sachen vierspurigen Ausbau der Westbahnstrecke zwischen Linz und Marchtrenk an den Bundesverwaltungsgerichtshof gewandt haben, heißt es Warten. Jetzt haben sich mehrere Gemeinden und Initiativen gegen dieses Projekt zusammengeschlossen und üben heftige Kritik an den ÖBB.

Anfang August wurde vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof in Wien verhandelt – über zahlreiche Einsprüche gegen den positiven Bescheid der Umweltverträglichkeitsprüfung für den vierspurigen Ausbau der Westbahnstrecke zwischen Linz und Marchtrenk. Den bekämpfen Anrainergemeinden und Bürgerinitiativen vehement. Und Zahlen aus dieser Verhandlung lassen bei diesen die Alarmglocken läuten.

Anrainergemeinden vermuten „Mogelpackung“

Man vermutet eine Mogelpackung, so Hans Lughammer, Obmann der Flurschutzgemeinschaft Pasching sagte gegenüber dem ORF Oberösterreich: "In dem Verfahren hat sich ergeben, dass die ÖBB für ihre Berechnungen der Umweltbelastung eine gewisse Zuganzahl – konkret 577 Züge – angenommen hat und daraufhin die Berechnungen angestellt haben. Man hat die ÖBB dann darauf angesprochen, die 577 Züge seien nur eine Annahme, habe es dann geheißen. Das könnten auch viel mehr sein, die Kapazität der Strecke sei eine wesentliche höhere. Wir sind dann draufgekommen, dass da etliche Mogelpackungen in diesem ganzen Konvolut drinnen waren.“

ÖBB: „Prognosen stammen nicht von uns“

Die ÖBB weisen das entschieden zurück. Die Prognosen, wie viele Züge auf diesem Abschnitt der Westbahn in Zukunft verkehren könnten, stammen nicht von den ÖBB. Dabei handle es sich um Prognosen des Verkehrsministeriums, die man als Grundlage genommen habe, erklärte ÖBB-Sprecher Karl Leitner auf ORF-Anfrage.

Gemeinden zu Allianz zusammengeschlossen

Die betroffenen Gemeinden Leonding, Pasching und Oftering haben sich jetzt mit den Initiativen zu einer Art Allianz zusammengeschlossen. Gemeinsam will man im Rahmen des Möglichen gegen das Projekt vorgehen. Derzeit heißt es aber auch noch Warten auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.