KTM Motohall
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Politik

Debatte um Förderung für KTM-Motohall

Die Debatte um eine Kulturförderung in der Gesamthöhe von 1,8 Millionen Euro für die KTM-Motohall ist am Freitag weitergegangen. Die Förderung wurde zu Unrecht gewährt, so Franz Leidenmühler, Rechtsexperte an der Kepler-Uni. Das Land konterte, sie sei „korrekt erfolgt“.

Leidenmühler – er ist auch SPÖ-Gemeinderat in Linz – kritisierte in der Tageszeitung „Der Standard“, dass die Förderung nicht an die EU-Kommission gemeldet wurde, wiewohl es dazu eine Verpflichtung gebe. Im Wesentlichen gehe es der EU darum, wettbewerbsverzerrende Über- oder auch Quersubventionierungen aus staatlichen Mitteln zu vermeiden. Generell seien Beihilfen verboten und bedürften einer expliziten Freistellung. Das betreffe auch Kulturbeihilfen.

Genehmigung unter gewissen Voraussetzungen

Unter gewissen Voraussetzungen werde eine Genehmigung erteilt. Seine Einschätzung des Ergebnisses einer nachträglichen Prüfung der europäischen Beihilfenbehörde: „Die Subvention wurde wohl zumindest in dieser Höhe intransparent und zu Unrecht gewährt“. Die Konsequenz: Motorradhersteller KTM in Mattighofen müsste refundieren, Zinsen inklusive.

Der Landesgeschäftsführer der SPÖ Oberösterreich Georg Brockmeyer sieht den Fehler bei der ÖVP. Für den Kultursprecher der Grünen Severin Mayr wird mit Leidenmühlers Kritik die Liste der „Verfehlungen“ um die Förderung immer länger. Die Kultursubvention an einen „Milliardenkonzern“ hinterlasse nicht nur beiden Kulturschaffenden dieses Landes „kolossales Kopfschütteln“, sondern auch bei den oberösterreichischen Steuerzahlern. Laut Mayr habe der Landesrechnungshof mittlerweile entschieden, die Causa zu prüfen.

KUPF will Spenden sammeln

Die Kulturplattform Oberösterreich (KUPF), die die Förderung aus dem Kulturbudget zum Thema gemacht hat, kündigte an, dass nach Ablehnung eines Antrags der Grünen zur Prüfung durch externe Fachexperten in der Landesregierung sie selbst für eine derartige Prüfung sorgen möchte. Sie will Spenden für ein Rechtsgutachten sammeln und alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, die zu einer Aufhebung der Förderung führen können.

Dem hielt eine Presseaussendung des Landes entgegen, dass die Förderung gemäß EU-Beihilfenrecht korrekt erfolgt sei: Europarechtlich (Wettbewerbsrecht) würden Beihilfen zwar einer expliziten Freistellung bedürfen – nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind bestimmte Beihilfen allerdings freigestellt und bedürfen keiner Notifizierung an die Europäische Kommission. Darunter fallen unter anderem Museen, Archive und sonstige Organisationen und Einrichtungen im Bereich Kunst und Kultur oder auch immaterielles Kulturerbe in jeder Form einschließlich Brauchtum und Handwerk. Die Direktion Kultur habe die Übereinstimmung mit dem EU-Beihilfenrecht geprüft. Sie sei zum Ergebnis gekommen, dass die Förderung diesem entspreche. Auch eine neuerliche Prüfung durch die Direktion Finanzen zeige, dass die Förderung der KTM-Motohall unter die generelle Freistellung falle.