Justizanstalt Garsten Gefängnis von außen
Thomas Riha
Thomas Riha
Politik

Garsten: Denkmalschutz begünstigte Flucht

Weiterhin auf der Flucht sind jene Häftlinge, die im Juni aus der Justizanstalt (JA) Garsten entkommen waren. Eine parlamentarische Anfrage dazu brachte jetzt zutage – Vorgaben des Denkmalschutzes hätten eine optimale Außensicherung der JA verhindert.

Die beiden Männer – einer soll aus der Russischen Föderation und einer aus Tschetschenien stammen – waren in der Nacht vom 27. auf 28. Juni durch eine 20mal30 Zentimeter große Öffnung in der Geschoßdecke auf das Dach geklettert und hatten sich dann abgeseilt. Mehr dazu in Häftlinge aus Garsten geflohen(ooe.ORF.at; 28.6.19)

JA im ehemaligen Kloster

Seit dem Jahr 1851 ist die Justizanstalt Garsten im ehemaligen Benediktinerkloster untergebracht. Wegen des Denkmalschutzes könne die Nordseite des Konventtraktes nicht optimal gesichert werden, heißt es in der Antwort von Justizminister Clemens Jabloner. Die parlamentarische Anfrage hatte die NEOS-Abgeordnete Irmgard Griss gestellt. Jabloner bestätigte die Vermutung von Griss, dass bauliche Gegebenheiten in der Justizanstalt eine Entweichung begünstigten.

Zusätzlicher Stacheldraht angebracht

Speziell auf der Nordseite des Gebäudes habe man bereits Verbesserungen zur Außensicherung gesehen, so der Justizminister. Aber zum Zeitpunkt des Ausbruchs seien diese Verbesserungen aufgrund der Auflagen des Denkmalschutzes noch nicht umgesetzt worden. Gleichzeitig wies Jabloner darauf hin, dass mittlerweile Stachelbandrollen in diesem Bereich angebracht worden seien.

Die Häftlinge befanden sich im Normalvollzug und arbeiteten bei einem Unternehmen im Gefängnis. Beide hatten unter anderem wegen schweren bzw. versuchten schweren Raubs mehrjährige Haftstrafen ausgefasst. Einer hätte noch bis Februar 2027 einsitzen müssen, der zweite bis Mai 2023.