Wasser rinnt aus dem Wasserhahn
dpa-Zentralbild/Jochen Eckel
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Wirtschaft

Unternehmen darf Mühlviertler Wasser vermarkten

Ein oberösterreichisches Unternehmen darf Mühlviertler Wasser entnehmen und vermarkten. Das hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) entschieden, nachdem es zu dem Schluss kam, dass eine Übernutzung ausgeschlossen werden könne.

Die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach hatte das Anliegen zunächst unter Hinweis auf eine drohende Ressourcenverknappung und den Widerstand in der Bevölkerung abgelehnt.

Gutachter: „Öffentliche Interessen nicht beeinträchtigt“

Das Unternehmen plant, Wasser aus einem bestehenden Brunnen im oberen Mühlviertel zu fördern, aufzubereiten, als Trinkwasser abzufüllen und überregional zu vermarkten. Die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach versagte per Bescheid die Bewilligung, das Unternehmen erhob dagegen Beschwerde beim LVwG. Dieses konsultierte Gutachter aus den Fachgebieten Geohydrologie, Wasserbautechnik sowie Hygiene und Humanmedizin und setzte eine mündliche Verhandlung an. Zu klären war, ob die Wasserentnahme öffentliche Interessen beeinträchtigt bzw. fremde Rechte verletzt – hier kam man zu dem Schluss: nein, tut sie nicht.

Bewilligung für die Wasserentnahme befristet

Denn laut Sachverständigen könne bei einer Entnahmemenge von maximal 0,6 Liter pro Sekunde eine Übernutzung des Grundwasservorkommens ausgeschlossen werden. Der Wasserbedarf der Bevölkerung bleibe weiterhin – auch in trockenen Jahren – gesichert. Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Wasserentnahme könnten demnach ausgeschlossen werden, ebenso wenig sei eine dauerhafte Absenkung des Grundwasserspiegels zu erwarten.

Die Bewilligung für die Wasserentnahme wurde vom Gericht befristet und unter Vorschreibung weiterer Auflagen erteilt. Zum Schutz des Brunnens legte das LVwG ein entsprechendes Wasserschutzgebiet fest.

Grüne: „Trinkwasser ist keine Handelsware“

Kritik am Spruch des Landesverwaltungsgerichts kam Montagnachmittag von den Grünen. Dies sei ein klarer Auftrag an die Politik, Grundlagen für den Schutz des Trinkwassers zu schaffen. Trinkwasser sei keine Handelsware, sondern ein Grundrecht, so der Grüne Landessprecher Stefan Kaineder.