Die Staatsanwaltschaft hat in dem Fall mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Jenes zu Folgeschäden bei den jungen Opfern liegt noch nicht vor. Es gibt dafür eine Frist bis Mitte August. Bei schweren Folgeschäden würde sich der Strafrahmen von zehn auf 15 Jahre erhöhen.
Arzt laut Gutachten zurechnungsfähig
Ein anderes Gutachten bescheinigt dem Arzt Zurechnungsfähigkeit. Ein weiteres befasste sich mit der Frage, ob die Behandlungen oder Untersuchungen des Mediziners wissenschaftlich indiziert waren, wie der Beschuldigte behauptet. Laut Sachverständigen-Expertise sei das aber nicht der Fall gewesen.
Großteil der Opfer bereits befragt
Der Großteil der namentlich bekannten Opfer sei bereits polizeilich einvernommen worden, die noch ausstehenden Befragungen sollen demnächst folgen. Bei Fällen, in denen schwerer sexueller Missbrauch im Raum steht, werden im Landesgericht Wels kontradiktorische Einvernahmen durchgeführt, die noch bis Mitte August dauern dürften. Ob es weitere Opfer geben könnte, könne man derzeit weder annehmen noch ausschließen, hieß es bei der Staatsanwaltschaft.