Chronik

Haftstrafe im Prozess um Kindesmissbrauch

Zu „einem Jahr unbedingter Haft“ ist ein 59-jähriger Mann am Donnerstag vom Gericht in Steyr verurteilt worden. Er soll Sohn und Enkel sexuell missbraucht haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Jahr 2002 soll der Mann laut Anklage begonnen haben, seinen damals 13-jährigen Sohn zu missbrauchen. Später habe er sich dann an der nächsten Generation vergangen: Ihm wurde vorgeworfen, von 2015 bis 2017 seinen zu dieser Zeit acht bis zehn Jahre alten Stiefenkel sowie von 2016 bis 2017 einen weiteren, 13 bzw. 14 Jahre alten Enkel missbraucht zu haben.

Pornografisches Material auf Computer sichergestellt

Zudem soll der Mann auch Kinderpornos auf seinem Computer gespeichert haben. Die Polizei fand fast 1.200 pornografische Dateien, ein Teil davon zeigte unmündige Personen.

Was die sexuellen Übergriffe auf den Stiefenkel betrifft, wurde der Angeklagte von dem Vorwurf freigesprochen. Für den Missbrauch des Sohnes und des Enkels Freiheitsstrafe von drei Jahren ausgefasst, ein Jahr davon unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat sich Bedenkzeit genommen.