Landesgericht Linz
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Chronik

Amtsanmaßung: Urteil gegen Journalist fix

Das Urteil gegen einen Journalisten einer Tageszeitung, der wegen Amtsanmaßung zu einer Geldstrafe von 1.440 Euro verurteilt worden war, ist vom Landesgericht Linz als Berufungsinstanz bestätigt worden und damit rechtskräftig. Der Redakteur hatte sich gegenüber dem Sohn eines Mordopfers als „Ermittler“ der Polizei ausgegeben.

Der Journalist bestritt den Vorwurf stets. Nachdem er im Herbst des Vorjahres vom Bezirksgericht Linz zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, ging er in Berufung. Das Landesgericht wies diese aber zurück, wie es auf APA-Anfrage mitteilte. Die Entscheidung fiel bereits Ende April.

Zusammenhang mit Mordfall im Innviertel

Der Prozess stand im Zusammenhang mit einem Mordfall am 19. Februar 2018 im Innviertel. Ein mittlerweile rechtskräftig in eine Anstalt eingewiesener Mann hatte seine Mutter getötet. Daraufhin hat der Journalist den in Deutschland lebenden Bruder des Beschuldigten – und Sohn des Opfers – mehrmals angerufen und unter anderem nach Informationen und Fotos gefragt.

Anzeige wegen „Täuschungsmanöver“

Der Bruder gab bereitwillig Auskunft, weil er glaubte, mit einem Ermittler zu sprechen, und schickte die Bilder an ein Handy. Als er tags darauf von einem Artikel samt seiner Fotos in der Zeitung erfuhr, in dem er als Interviewpartner zitiert wurde, erstattete er wegen des Täuschungsmanövers Anzeige.