Politik

Gericht bestätigt Auflösung von Identitären-Verein

Das Landesverwaltungsgericht OÖ hat die Auflösung eines Kulturvereins, der der „Identitäre Bewegung Österreich“ nahestehen soll, durch die Polizei bestätigt. Es handle sich um einen Scheinverein, eine tatsächliche Vereinstätigkeit habe es nicht gegeben.

Der Zweck des Vereins habe einzig und allein darin bestanden, Spendengelder für die Identitären zu sammeln und dafür ein Konto einzurichten, hieß es schon im Bescheid der Landespolizeidirektion. Gegen diesen Auflösungsbescheid erhoben die Identitären dann Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht.

Brauchtumspflege, Volksbildung und Sport

Die Argumentation in der Beschwerde war, dass der Verein dem Gemeinwohl dienen und sich etwa der Brauchtumspflege, Volksbildung und Sport widmen würde. Die Auflösung sei offensichtlich politisch motiviert.

Zweck entspricht nicht den Vereinsstatuten

Das Landesverwaltungsgericht wies diese Beschwerde jetzt als unbegründet ab. Auch das Gericht ist, wie schon die Landespolizeidirektion, der Ansicht, dass der Zweck des Vereins nicht den Vereinsstatuten entspricht. Die Auflösung sei deshalb in Übereinstimmung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention notwendig gewesen. Grundsätzlich hat der Verein noch die Möglichkeit, Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof – allerdings ohne aufschiebende Wirkung – einzulegen.

Der Linzer Verein ist einer von drei den Identitären zugerechneten Vereinen in Österreich – die beiden anderen befinden sich in Wien und Graz. Die Identitäre Bewegung selbst hat keine offizielle Organisationsform und existiert weder als Verein noch als Partei. Die Staatsanwaltschaft Graz führt derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen Abgabenhinterziehung gegen 22 Personen aus dem Umfeld der Identitären.

Politik begrüßt Auflösung

Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) begrüßte in einer Aussendung die Entscheidung des Gerichts, weil "das Gedankengut der Identitären in Oberösterreich keinen Platz“ habe.