Strommasten von unten
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Chronik

Keine UVP für 110-kV-Leitung im Almtal nötig

Anrainer und einige Gemeinden versuchen seit Jahren, die geplante 110-kV-Leitung zwischen Vorchdorf und Kirchdorf zu verhindern – ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes fällt jetzt aber im Sinne der Energie AG aus. Demnach sei keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig.

In dem aktuellen Fall ging es um die Frage, wie viele Waldflächen gerodet werden müssen, um die Leitung zu errichten – und ob die Fläche so groß ist, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Kurioserweise wurden, noch während des Verfahrens, die Schwellenwerte geändert, weil im Parlament ein neues Gesetz beschlossen wurde.

„Arbeit wird in nächsten Wochen wieder aufgenommen“

Vergangene Woche fand schließlich eine mehrstündige Verhandlung im Bundesverwaltungsgericht statt. Dass nun schon eine Entscheidung vorliegt, hat sowohl Gegner als auch Befürworter der Stromleitung überrascht. Der Inhalt kurz gesagt: Es ist keine UVP notwendig. Der Bau der 110-kV-Leitung werde in den nächsten Wochen wieder aufgenommen, nachdem er seit August letzten Jahres stillgestanden war, kündigt am Donnerstag ein Sprecher der Netz Oberösterreich, einer Tochter der Energie AG, an.

Gegner wollen Spruch anfechten

Auf Grund der aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gehe man zudem davon aus, dass das neue Gesetz auch EU-rechtskonform sei. Genau das zweifeln die Gegner allerdings an. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werde man den Spruch anfechten – und zwar beim Verwaltungsgerichtshof.