Politik

Wohnungslosenhilfe soll untersucht werden

Ein Vorstoß von Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) sorgt für Ärger und Unruhe bei ÖVP und FPÖ: Gerstorfer will den Landesrechnungshof beauftragen, ein Gutachten zu erstellen, wie die bisherige unterschiedliche gehandhabte Auszahlung der Wohnungslosenhilfe vereinheitlicht werden kann.

Gerstorfer gehe es um eine rasche, unbürokratische und einheitliche Vorgehensweise. Denn, so die Landesrätin, diese finanzielle Hilfe könnten auch einzelne Einrichtungen selbst auszahlen, doch die würden unterschiedlich vorgehen. Jetzt will sie vom Rechnungshof wissen, wie weit eine unmittelbare finanzielle Soforthilfe über die Trägervereine geleistet werden kann und ab wann man dafür Bescheide ausstellen muss. Und genau das erzürnt die FPÖ und, wie man hört, auch die ÖVP.

FPÖ: „Höchst verdächtig“

FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr nennt Gerstorfers Aussagen „höchst verdächtig“. Die FPÖ befürchtet, dass es bei der unmittelbaren Auszahlung durch die Vereine bereits Verdachtsmomente gebe und die Abteilung Gerstorfers offenbar schon Missstände festgestellt habe. Die Wohnungslosenhilfe müsse zielgerecht bei den Betroffenen ankommen, fordert Mahr. Eine Soforthilfe ohne Bescheid öffne dem Missbrauch Tür und Tor, befürchtet der freiheitliche Klubobmann. Gerstorfer hingegen sagt, dass dem Land kein finanzieller Schaden entstanden sei.

Watzl: „Unregelmäßigkeiten und Verdachtsmomente“

Nach der Kritik der FPÖ sagte Landesamtsdirektor Erich Watzl, im Zusammenhang mit der Auszahlung von Mindestsicherung für Wohnungslose durch Sozialvereine seien Unregelmäßigkeiten und Verdachtsmomente aufgetreten. Diese würden eine genaue Überprüfung durch das Land Oberösterreich erforderlich machen. Daher habe man bei der Sozialabteilung eine Sachverhaltsdarstellung angefordert, die in den nächsten Tagen abgeschlossen sein soll. Dabei soll auch die Frage geklärt werden, ob der begründete Verdacht für strafbare Handlungen durch Sozialvereine vorliegt. So etwa die Frage, ob Direktzuschüsse ohne entsprechende Bescheide ausbezahlt worden sind.