Pornos von Tochter: Haft für Mutter

Weil eine 47-jährige Frau für ihren Liebhaber Pornos von ihrer damals erst zehnjährigen Tochter gedreht hatte, sind die beiden am Mittwoch in Wels zu dreieinhalb bzw. fünf Jahre Haft verurteilt worden.

Die alleinerziehende Mutter einer Tochter aus Niederösterreich und der Familienvater aus dem Bezirk Wels-Land hatten einander im Internet kennengelernt und eine Beziehung begonnen. Nach etwa einem Jahr - 2015 - forderte der Mann die Frau auf, Fotos und Videos vom Intimbereich der damals Zehnjährigen zu machen. Die Aufträge wurden immer heftiger. Die Lehrerin nahm sexuelle Handlungen an dem schlafenden und damit wehrlosen Kind vor, filmte und übermittelte die Videos dem Angestellten. Ende 2018 flog die Sache auf. Die Lehrerin wurde umgehend aus dem Schuldienst entlassen.

„Geschlechtsverkehr nicht stattgefunden“

Die Angeklagten bekannten sich zwar schuldig. Allerdings wiesen sie den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauches - Höchststrafe: zehn Jahre Haft - zurück. Es habe ein für eine Verurteilung in diesem Sinne notwendiger Geschlechtsverkehr nicht stattgefunden, sondern es habe „lediglich“ Berührungen gegeben. Damit liege nur ein „normaler“ sexueller Missbrauch vor - Strafausmaß: sechs Monate bis fünf Jahre.

Urteil ist nicht rechtskräftig

Das Schöffengericht schloss sich dieser Argumentation nicht an. Er verurteilte die Frau zu dreieinhalb und den Mann zu fünf Jahren Haft, unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger und pornografischer Darstellung Minderjähriger. Außerdem wurden dem Opfer - es wird im Einvernehmen mit der Jugendfürsorge von seiner Großmutter aufgezogen - 10.000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.