Schüler drohte Direktorin „abzustechen“: Urteil

Fünf Monate bedingte Haft lautet das Urteil für einen 14-jährigen Schüler, der in einer Neuen Mittelschule in Linz gedroht hat, „Dschihadisten zum Sprengen zu schicken“ und die Direktorin „abzustechen“.

Ein 14-jähriger Schüler ist am Mittwoch zu fünf Monaten bedingt verurteilt worden, weil er in einer Neuen Mittelschule in Linz einer Lehrerin angekündigt hat, er werde „Dschihadisten zum Sprengen schicken“ und die Direktorin „abstechen“, sollte diese nicht von einer Anzeige wegen Schulschwänzens absehen. Das Urteil ist rechtskräftig, der Bub muss zudem zur Bewährungshilfe.

Schüler zeigte sich zuerst nicht schuldig

Zu Beginn des Prozesses im Landesgericht Linz bekannte sich der Schüler nicht schuldig. Er habe sich aufgeregt, aber niemanden bedroht. Er habe nur gesagt, wenn ihn die Direktorin anzeige, „komme ich mit meinem Anwalt aus Saudi-Arabien mit Dschihadisten-Bart“, so die Version, die er zunächst auftischte.

Bei den Zeugeneinvernahmen kam aber ans Licht, dass es nicht der erste Zwischenfall gewesen sein dürfte. Nach einer Verhandlungsunterbrechung und einem Gespräch mit seinem Verteidiger entschied sich der Bursch schließlich doch, die Verantwortung zu übernehmen und entschuldigte sich bei der Lehrerin.

Richter spricht von „Spitze des Eisbergs“

Richter Ralf Sigl kam zu dem Schluss, dass der in der Anklage geschilderte Vorfall „keine Einzelsituation, sondern die Spitze eines Eisbergs“ gewesen sei. Daher sei eine Diversion „undenkbar“. Er ordnete Bewährungshilfe an und verurteilte den 14-Jährigen wegen gefährlicher Drohung und versuchter Nötigung zu fünf Monaten bedingter Haft.