OLG Linz klärt Zuständigkeit für VW-Sammelklage
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums und der Arbeiterkammer Österreich im September letzten Jahres für rund 10.000 Geschädigte 16 Sammelklagen gegen Volkswagen bei allen Landesgerichten Österreichs eingebracht. VW bestreitet aber, dass österreichische Gerichte zuständig seien und legte dazu auch ein Privatgutachten vor.
Oberlandesgericht Linz gibt VKI Recht
Nachdem die Landesgerichte Korneuburg, Wiener Neustadt und Wels ihre Zuständigkeit daraufhin verneint hatten, gibt es nun eine Wende: Das Oberlandesgericht Linz gibt dem VKI Recht, hebt die Entscheidung des Landesgerichts Wels auf und bejaht zu der beim Landesgericht Wels eingereichten Sammelklage die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte. Es hält fest, dass jenes Gericht zuständig ist, in dessen Sprengel das Fahrzeug übergeben wurde. VW kann sich nun an den Obersten Gerichtshof wenden.