Vier Jahre Haft für Privatbordell-Betreiber

Vier Jahre Haft ohne Bewährung lautet das Urteil für jenen Kellner aus Linz, der drei minderjährige Mädchen zur Prostitution angeworben und sie dafür mit Drogen versorgt haben soll.

Ein Schöffensenat des Landesgerichts Linz hat den 46-jährigen Angeklagten am Mittwoch schuldig gesprochen. 15, 16 und 17 Jahre alt sollen die jungen Frauen gewesen sein, die er in seiner Linzer Wohnung zur Prostitution angeworben haben soll. Ob die Mädchen auch Geld dafür bekommen haben, ließ sich beim Prozess im Zweifel nicht beweisen. Der Linzer ist bereits 17 Mal vorbestraft. Er soll im Internet mit Fotos der jungen Frauen um Freier geworben haben. Das Geld hätte der 46-Jährige behalten und die drei Prostituierten dafür mit Crystal Meth versorgt, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Insgesamt 800 Gramm hätte der Angeklagte gekauft und weitergegeben. Der 46-Jährige musste sich wegen Zuhälterei und Scheinehe verantworten. Vom Vorwurf der entgeltlichen Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen wurde er am Landesgericht Linz freigesprochen. Weder der Angeklagte, noch die Staatsanwaltschaft gaben zu dem Urteil eine Erklärung ab. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.

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