Prozess wegen Hitlergrußes von Zeitsoldaten

Fünf ehemalige Zeitsoldaten haben sich am Mittwoch in Ried wegen Wiederbetätigung verantworten müssen. Vier von ihnen sollen den Hitlergruß gezeigt, der Fünfte fotografiert und das Bild per WhatsApp verschickt haben.

Die Männer erklärten ihr Verhalten unter anderem damit, dass sie „keine Außenseiter“ sein wollten und behaupteten rechte Umtriebe in der Kaserne. Am frühen Nachmittag sprachen die Geschworenen ihr Urteil: Drei Angeklagte wurden freigesprochen, zwei schuldig erkannt. Letztere erhielten jeweils sechs Monate bedingt - in einem Fall ist es eine Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung. Die Freisprüche sind rechtskräftig, die Schuldsprüche nicht, teilte das Landesgericht Ried mit.

„Haben uns nichts dabei gedacht“

Im Jänner 2017 haben die Männer nach eigenen Angaben in der Kaserne Ried einiges an Alkohol konsumiert, dann soll es zu dem verhängnisvollen Fotoshooting gekommen sein. Die fünf Angeklagten rechtfertigten sich weitgehend ähnlich: Man sei betrunken gewesen, man habe sich nichts dabei gedacht und man „wollte kein Außenseiter sein“.

„Wachtmeister haben sich mit ‚Heil‘ begrüßt“

Dann folgten Anschuldigungen gegen das Heerespersonal: Das Thema Nationalsozialismus sei „vom Rekrut bis zum Vizeleutnant verharmlost“ worden, „die Wachtmeister haben sich mit ‚Heil‘ gegrüßt“, wer nicht rechts gewesen sei, „war unten durch“ und: „Die Sympathie zum Nationalsozialismus wurde in der Kaserne gebilligt.“ Seit sie nicht mehr in der Kaserne seien, hätten sie mit dem Thema nichts mehr zu tun, beteuerten die Angeklagten. Die Verteidigung wollte ein Gutachten, weil der Hitlergruß mit der Bierflasche in der Hand nur „eine Verballhornung“ der Nazi-Geste sei, das wurde vom Gericht aber abgelehnt. Kurz nach Mittag zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück.

Beim Militärkommando Oberösterreich wollte man die Causa nicht kommentieren, weil die Betroffenen bereits entlassen seien und mit dem Bundesheer nichts mehr zu tun hätten. Zudem gebe das Ministerium zu laufenden und abgeschlossenen Verfahren keine Auskunft, hieß es auf APA-Anfrage.