Novelle für gemeinnützigen Wohnbau

Das Land OÖ hat eine Novelle des gemeinnützigen Wohnbaus ausgearbeitet, die noch vor dem Sommer beschlossen werden soll. Wesentliche Punkte: die Erleichterung von Eigentumsbildung und der Zuschlag für eine Mietwohnung unter bestimmten Voraussetzungen.

Als wichtigen Punkt nennt Landeshauptmannstellvertreter Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner (FPÖ) in diesem Zusammenhang die Regeln für Sozialwohnungen von Drittstaatsangehörigen, also nicht Österreichern und nicht-EU-Bürgern als Schlusspunkt in der Integration. „Wer ein positives Zeugnis des österreichischen Integrationsfonds nachweisen kann und fünf Jahre in Österreich legal aufhältig ist, der soll auch eine Wohnung erhalten“.

Mietwohnungskauf bereits nach fünf Jahren möglich

Jeder sechste Österreicher lebt in einer Mietwohnung, die von einer gemeinnützigen Bauverwaltung errichtet worden ist. Diese Träger verwalten auch Eigentumswohnungen - hier sieht die Novelle vor, dass diese Wohnungen künftig Mietern mehrmals zum Kauf angeboten werden müssen, erstmals schon nach fünf Jahren Miete, bisher waren es zehn Jahre, so der Bautensprecher der FPÖ, NR-Abgeordneter Philipp Schrangl. Es gehe darum, nicht an Spekulanten zu veräußern, sondern an Eigennutzer, „dass sich der Eigentum schaffen kann – dieses Eigentum auch an seine Kinder weitergeben kann – oder, um in der Pension oder schlechteren Zeiten abgesichert zu sein“.

Ausgenommen davon sind Einheiten unter 40 Quadratmetern, die nach wie vor als Startwohnungen an junge Leute vermietet werden sollen. Mit der Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, die noch vor dem Sommer beschlossen werden soll, dürfen übrigens gemeinnützige Wohnungen auch nicht auf Plattformen wie Airbnb an Touristen vermietet werden.