Telefonisch abgeschlossene TV-Abos rechtswidrig

Der Bezahlfernsehsender Sky hat vor Gericht einen Rückschlag erlitten. In einem von der Arbeiterkammer OÖ veranlassten Verfahren wurden telefonisch abgeschlossene Abos als rechtswidrig bestätigt.

Ein Abo scheint am Telefon schnell abgeschlossen. Wer zu einem Abo im Gespräch zustimmt, bekommt danach offenbar schon den fertigen Vertrag von Sky. Der Bezahl-Fernsehsender soll dann auch gleich das fällige Entgelt kassieren. Diese Praxis bezeichnen die Konsumentenschützer der oberösterreichischen Arbeiterkammer als rechtswidrig, denn ein mündlich abgeschlossenes Abo müsse schriftlich bestätigt werden, so die Experten.

Urteil nicht rechtskräftig

Sky gehe laut Konsumentenschützer aber offenbar davon aus, dass ein Abo-Vertrag schon am Telefon endgültig zustande komme. Die Arbeiterkammer brachte daher, vom Verein für Konsumenteninformation beauftragt, eine entsprechende Klage ein. Diese hatte vor dem Oberlandesgericht Wien jetzt Erfolg. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, der Fall geht noch eine Runde weiter zum obersten Gerichtshof.

Beratung beim Konsumentenschutz

Mittlerweile soll Sky im Nachhinein Kunden Verträge zusenden. Laut den Konsumentenschützern ist man als Kunde jedoch nicht verpflichtet diese Formulare zu unterschreiben. Wer aus einem Abo aussteigen will, kann sich beim Konsumentenschutz beraten lassen. Es sei sogar möglich bezahlte Entgelte zurückzufordern, so die Arbeiterkammer.

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