Doppelwahl in Leonding im Mai
Die Doppelwahl durchzuführen, sei unter gewissen Bedingungen durchaus zulässig, so der Leondinger Stadtamtsdirektor Heinz Bindeus. Nötig sind auf jeden Fall zwei Wahlkommissionen. Grund dafür: Die EU-Wahl unterliegt der Nationalratswahlordnung, die Bürgermeisterwahl hingegen der Kommunalwahlordnung.
Zwei Wahlbehörden erforderlich
Deshalb werden die Leondinger am 26. Mai zwei unterschiedliche Wahlbehörden vorfinden. Diese können in räumlicher Nähe sein, müssen aber zum Beispiel durch Stellwände abgetrennt werden, so die Vorschrift. Eine eventuelle Bürgermeisterstichwahl würde dann zwei Wochen später, am Pfingstsonntag, dem 9. Juni stattfinden.
Link:
- Leonding: Das Rennen um das Bürgermeisteramt (ooe.ORF.at)