Blutdoping „ohne große Folgen“

Die Langläufer Dominik Baldauf und Max Hauke, die Blutdoping zugegeben haben, werden vom Linzer Anwalt Andreas Mauhart vertreten. Er sagte im Interview, dass dies für seine Mandanten wohl keine großen rechtlichen Folgen haben wird.

Dopen an sich ist nicht strafbar, verantworten werden sich die beiden aber wegen Sportbetrugs müssen - Betrug, weil sie mit unerlaubten Mitteln bessere Leistungen erzielen wollten und so andere Athleten und Sponsoren betrogen haben.

„Haben es nicht für Geld gemacht“

Mauhart sagte gegenüber dem ORF Oberösterreich: „Wir haben hier zwei extrem junge Burschen, die das Ganze definitiv nicht für Geld gemacht haben. Wir haben hier so wenig Geld im Spiel und so hohe Kosten, die sie berappt haben, dass unter dem Strich de facto kein oder so gut wie kein Schaden entstanden ist. Deswegen wird sich die Frage stellen, ob hier überhaupt ein strafrechtlich relevantes Delikt vorliegt.“

Die beiden seien mit Langlaufskiern aufgewachsen, ihnen sei es nicht ums Geld gegangen, da hätten sie eine völlig andere Sportart ausüben müssen, so Mauhart. Denen sei es nur darum gegangen, vorne mitzulaufen, um die persönliche Ehre, so Mauhart.

„Erheblichen Schaden zweifle ich stark an“

Das Gesetz sage, dass dann ein strafbares Delikt vorliege, wenn ein erheblicher Schaden durch dieses Doping, diesen Betrug eintritt. „Das zweifle ich hier sehr stark an“, sagte Mauhart. Betrug sei nicht gleich Betrug, weil es Wertgrenzen gebe. Erst daraus ergebe sich erst die Strafbarkeit und die Höhe der möglichen Strafe und des Strafrahmens. „Ich hoffe, dass es zu gar keinem Strafverfahren kommt“, so Mauhart.

Andreas Mauhart im Gespräch mit ORF-Redakteur Gernot Ecker

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