„Verbotene“ Wasserentnahme: Land unzuständig
Allerdings habe sich niemand darum gekümmert oder die Wasserentnahme war nicht bekannt. Nun gibt es aber die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts: Demnach soll ein Firmenchef Strafe zahlen, weil er eben auf seinem gepachteten Grundstück Wasser über einen Hausbrunnen bezieht.
Gemeinsamer Brunnen als erste Idee
Die Bezirkshauptmannschaft Braunau wird nun den anderen 165 betroffenen Pächtern die nächsten Schritte mitteilen. Als erste Idee wurde ein gemeinsamer Brunnen genannt.
Link:
- „Verbotene“ Wasserentnahme im Innviertel (ooe.ORF.at)