Eisplatte durchschlägt Windschutzscheibe

Eine Eisplatte, die vom Dach eines Lkw heruntergerutscht ist, hat in Unterach am Attersee (Bezirk Vöcklabruck) die Windschutzscheibe eines Pkw durchschlagen. Der Lenker wurde im Gesicht verletzt.

Der 34-jährige Mann aus dem Bezirk Gmunden war am späten Mittwoch Nachmittag mit seinem Auto in Unterach auf der Atterseestraße (B151) in Richtung Mondsee unterwegs. Im Bereich der Ortschaft Au kam dem 34-Jährigen ein Sattelzugfahrzeug entgegen und im gleichen Moment löste sich vom Dach der Plane des Lastwagens eine Eisplatte.

LKW-Lenker beging Fahrerflucht

Die Platte stürzte auf den Pkw, durchschlug die Windschutzscheibe des Wagens und verletzte den 34-Jährigen im Gesichtsbereich. Der Mann konnte nach der Erstversorgung durch das Rote Kreuz Unterach und den Gemeindearzt in häusliche Pflege entlassen werden. Der Lenker des Sattelzugfahrzeuges beging Fahrerflucht. Eine sofortige Fahndung verlief ergebnislos. Hinweise zum Unfall nimmt die Polizeiinspektion Unterach unter der Telefonnummer 059133 – 4177 entgegen.

Grauzone: Was bedeutet „betriebssicher“?

Wie weit aber geht die Verantwortung des Lkw-Lenkers bei diesem Zwischenfall? Laut Landesverkehrsabteilung ist der Fahrer nicht verpflichtet, den gesamten Schnee von seinem Fahrzeug zu räumen, es gebe hier einen rechtlichen Graubereich. Ähnlich sieht das der ÖAMTC: Klarerweise müssten aber zum Beispiel die Scheiben, die Spiegel und die Kennzeichen frei sein. Beim ARBÖ argumentiert man anders: ein Fahrzeug müsse betriebssicher sein - und daher im Winter komplett von Eis und Schnee befreit werden. Wer einen Pkw oder Lkw in Betrieb nimmt, sei verpflichtet darauf zu achten, dass Dritte nicht zu Schaden kommen. Schon eine Schneehaube könnte allerdings andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt sich die Zeit, sein Fahrzeug gründlich vom Schnee zu befreien.

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