Neues Naturschutzgesetz „Foul gegen Natur“
Das stellten die Umweltanwälte in einer gemeinsamen Pressekonferenz am Dienstag in Linz fest. Kritik daran hatte es zuvor auch bereits von Umweltorganisationen gegeben.
„Rolle der Umweltanwaltschaft zurückgedrängt“
Anlass ist die geplante Umsetzung der Aarhus-Konvention in nationales Recht. Damit soll die Beteiligung der Bevölkerung in europarechtlichen Verfahren gestärkt werden. Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) sollen künftig zu Beteiligten werden, jedoch ohne volle Mitsprache. Nach einem Behördenbescheid, der nicht in ihrem Sinn ergeht, stehe ihnen eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht zu. Im Gegenzug würde aber durch die geplante Novelle die Rolle der Umweltanwaltschaft mit Parteienstellung als Vertreterin von Natur- und Umweltinteressen zurückgedrängt, erläuterte der oberösterreichische Umweltanwalt Martin Donat.
„NGOs können keine ‚Grundversorgung‘ leisten“
Seine und die Befürchtung seiner Kollegen aus anderen Bundesländern: Die meist ehrenamtlich tätigen NGOs seien sehr spezialisiert auf bestimmte Problempunkte - etwa auf bestimmte Regionen oder Arten, beispielsweise Fledermäuse oder Schmetterlingsarten. Sie könnten nicht eine „Grundversorgung“ wie die Umweltanwaltschaft leisten: Partei in tausenden einschlägigen Behördenverfahren im gesamten Bundesland und im Vorfeld Nahtstelle zwischen einerseits Bürgern, NGOs und andererseits Politik, Verwaltung und Wirtschaft.
Gerade durch letzteres könnte vieles ausgeredet und eventuell auch ausgestritten werden und mit dem dabei erzielten Konsens anschließend das erstinstanzliche Verfahren einfach und schnell erledigt werden. Das sei auch im Interesse der Antragsteller und der Wirtschaft. Wenn hingegen das lösungsorientierte Miteinander wegfalle, würden möglicherweise jahrelange Verzögerungen geradezu provoziert, die sich durch Beschwerden an die Gerichte ergeben, warnen die Umweltanwälte.
Appell an Landeshauptmann und Landesregierung
Sie zeigten auch auf, dass in anderen Bundesländern die Kompetenzen der NGOs über Aarhus hinausgehend ausgebaut, aber die Rechte der Umweltanwaltschaften beibehalten werden. Deshalb appellieren sie an Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) und die Landesregierung, die Kompetenzen der oberösterreichischen Umweltanwaltschaft beizubehalten. Rückendeckung dafür kam am Dienstag erneut von den Grünen: „Wer der Umwelt den Anwalt raubt, zerstört die Natur“, warnte ihre Landessprecherin und Naturschutzsprecherin Maria Buchmayr.
FPÖ: „Panikmache erster Klasse“
Der freiheitliche Klubobmann Herwig Mahr spricht von Panikmache erster Klasse, dass die Umweltanwaltschaft ihre Stimme in Naturschutzverfahren verliert, sei billige Polemik, so Mahr.