Einweisung in Anstalt nach Mordversuch

Jener Mann, der im Mai 2018 seine Ehefrau an ihrem Arbeitsplatz in einem Blumengeschäft beinahe totgeschlagen hat, ist am Dienstag in Wels wegen versuchten Mordes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Die Geschworenen stimmten einstimmig für versuchten Mord und Zurechnungsunfähgikeit des Angeklagten. Verteidigung und Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an, es ist somit rechtskräftig.

Mit Füßen gegen Kopf getreten

Die 32-jährige Frau hatte sich von ihrem inzwischen 30-jährigen Mann getrennt. Er wollte das nicht wahrhaben und kam am Abend des 7. Mai 2018 zum Arbeitsplatz seiner Frau in einem Blumengeschäft in Wels. Ein Streit eskalierte, und der Mann schlug laut Anklage heftig auf die Frau ein, sodass sie zu Boden ging. Dann soll er noch mit den Füßen gegen ihren Kopf getreten haben.

Frau liegt seit Attacke im Wachkoma

Passanten wurden vor dem Geschäft Zeugen der Tat und riefen die Polizei. Der Mann konnte überwältigt und festgenommen werden. Die Frau erlitt schwere Verletzungen und liegt seither im Wachkoma. Das Paar hat eine achtjährige Tochter, sie wird von Verwandten der Mutter betreut.

Paranoide Schizophrenie attestiert

Vor dem Geschworenengericht war der Mann wegen Mordversuchs angeklagt. Nachdem aber ein Gutachten der forensischen Psychiaterin Adelheid Kastner vorlag, in dem dem 30-Jährigen eine paranoide Schizophrenie attestiert wurde, war statt einer Haftstrafe eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher möglich. Die Geschworenen stimmten Dienstagnachmittag auch einstimmig für die Einweisung.

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