Mindestsicherung großteils von VfgH bestätigt
ÖVP und FPÖ sprachen in einer ersten Reaktion auf das am Montag gefällte Urteil des Höchstgerichts von einer klaren Bestätigung der Vorreiterrolle Oberösterreichs.
„Keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes“
„Dem Grunde nach ist mit dem vorliegenden VfGH-Erkenntnis das oö. Modell bestätigt“, so Hattmannsdorfer und Mahr in einer ersten Reaktion. Das Höchstgericht in Wien sehe keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS).
„Das ist eine Genugtuung“, so Mahr im Interview mit ORF-Redakteur Johannes Reitter.
„Die Summe der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet, dass ein zur Vermeidung sozialer Notlagen ausreichender Betrag zur Verfügung steht“, so Mahr und Hattmannsdorfer.
Deckelung bei 1.512 Euro
Der Deckel wurde in Oberösterreich bei 1.512 Euro pro Haushalt aufgesetzt. Ausnahmen sind Pflege- oder Rehageldbezieher, Arbeitsunfähige, Menschen mit Beeinträchtigung, Pflegende oder Personen mit Kleinkindern. Geringverdiener, die ihr Einkommen mit der BMS aufstocken, bekommen zwar auch nur maximal 1.512 Euro, können aber bis zum derzeitigen Mindeststandard dazuverdienen - also beispielsweise bei einem aus zwei Erwachsenen und drei Kindern bestehenden Haushalt bis zu einem Gesamtbetrag von 1.934,20 Euro. Erst wenn die Summe aus BMS und Arbeitseinkommen diese zweite Grenze überschreitet, wird die Sozialleistung entsprechend gekürzt.
Verfassungswidrig ist laut Höchstgericht lediglich der Satz, in dem festgelegt worden war, dass die Deckelung auch für jene Personen gilt, die keinen Antrag gestellt oder keinen Leistungsanspruch haben.
„Ich glaube, dass der jetzige Deckel eine klare Schablone auch für Österreich wird“, so Hattmannsdorfer im Interview mit ORF-Redakteur Johannes Reitter.
OÖ. Modell als Vorlage
Die oberösterreichischen Regelung punkto Deckelung und Bestimmungen für Fremde wurde auch zur Vorlage für die türkis-blaue Regierung. Regierungsvertreter hatten zuletzt anklingen lassen, dass man vor einem Beschluss der Mindestsicherung neu noch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abwarten wolle. Mehr in Entscheidung zu oö. Mindestsicherung vertagt (ooe.ORF.at; 12.10.18)
Bei der Prüfung durch den VfGH, die vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich angefordert wurde, ging es um die Frage der „Verfassungsgesetzmäßigkeit der Leistungsdeckelung“.
Grüne: „Hauptbetroffene sind Kinder“
„Das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofs zeigt einmal mehr, dass Schwarz-Blau gerade im Bereich der Sozialgesetzgebung am laufenden Band Rechtsunsicherheit produziert“, so der Grüne Sozialsprecher LAbg. Stefan Kaineder in einer Aussendung. Dass das Höchstgericht den „Deckel für Familien“ als zulässig einstuft, sei ein Schaden für das Bemühen, Menschen aus der Armutsfalle zu helfen. Die Hauptbetroffenen seien Kinder, so Kaineder, der betonte, dass der Kampf gegen Sozialabbau eine zentrale Aufgabe der grünen Politik bleibt.
Links:
- Das Urteil des VfGH zum Nachlesen
- Mindestsicherung wird von VfGH geprüft (ooe.ORF.at; 14.6.18)
- NÖ Mindestsicherung gekippt – Debatte in OÖ (ooe.ORF.at; 12.3.18
- Deckelung der Mindestsicherung in Kraft ooe.ORF.at; 1.10.17)