Sex gegen Sozialhilfe: Gericht unzuständig

Im Fall eines ehemaligen BH-Mitarbeiters, der Sozialleistungen gegen sexuelle Dienste vergeben haben soll, hat das Landesgericht Wels am Donnerstag seine Unzuständigkeit erklärt. Der Fall soll vor ein Schöffengericht.

Weil er jahrelang sexuelle Gefälligkeiten für die Bewilligung von Sozialleistungen verlangt bzw. angenommen haben soll, hat sich am Donnerstag ein mittlerweile pensionierter Beamter einer oberösterreichischen Bezirkshauptmannschaft vor dem Landesgericht Wels verantworten müssen. Weil „nur“ Geschenk- und Vorteilsannahme angeklagt waren, fällte Richter Anton Weber ein Unzuständigkeitsurteil.

Zwei Frauen mutmaßlich über Jahre genötigt

Die mutmaßlichen Opfer sind zwei Frauen, die Mindestsicherung und Ähnliches beantragt haben. Die Vorwürfe reichen weit zurück, teils bis in das Jahr 1998. Die Öffentlichkeit wurde auf Antrag eines Privatbeteiligtenvertreters noch vor der Verlesung der Anklage ausgeschlossen.

Delikte schlimmer als ursprünglich angeklagt

Am Nachmittag fällte der Einzelrichter dann aber ein Unzuständigkeitsurteil. In Verbindung mit den zahlreichen am Donnerstag gehörten Zeugen stehen für Weber schwerere Vorwürfe als angeklagt im Raum - etwa gefährliche Drohung und geschlechtliche Nötigung. Das müsste vor einem Schöffengericht verhandelt werden.

Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwalt Günther Diplinger gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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