Mordfall Gmunden: Keine Wiederaufnahme
Im Juli 2013 war die Tanzlehrerin mit einem Schädelhirntrauma in ihrem Garten gefunden worden, sie starb wenig später im Krankenhaus. Der 41-jährige Beschuldigte sitzt seit drei Jahren wegen Vergewaltigung mit Todesfolge und versuchten Mordes in der Justizanstalt Suben, er wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt.
Keine DNA-Spuren auf Pokal gefunden
Er hatte heuer im Mai die Wiederaufnahme seines Strafverfahrens beantragt, mit der Begründung, die tödlichen Kopfverletzungen der Frau könnten von einem Pokal stammen, der in der Nähe des Opfers gelegen war. Auf diesem Pokal seien jedoch keine DNA-Spuren von ihm gefunden worden, weshalb er als Täter ausscheide und freigesprochen werden müsse.
„Variante mit Pokal eingehend abgehandelt“
Doch am Landesgericht Wels ist man dieser Ansicht nicht gefolgt: Denn die Variante mit dem besagten Pokal als Tatwaffe sei bereits in der Hauptverhandlung von mehreren Sachverständigen eingehend erörtert und abgehandelt worden.
Links:
- Neuer Prozess nach Mord in Gmunden möglich (ooe.ORF.at; 25.5.18)
- Kein neuer Prozess nach tödlicher Sex-Attacke (ooe.ORF.at; 9.6.17)