AK: Arbeitszeitgesetz widerspricht EU-Recht

Die Arbeiterkammer OÖ übt erneut heftige Kritik am Arbeitszeitgesetz, das mit Anfang September in Kraft getreten ist. Einige Punkte würden dem EU-Recht widersprechen.

Die Arbeitnehmervertreter berufen sich dabei auf ein Uni-Gutachten. 78 Seiten umfasst dieses, das der Salzburger Sozial- und Arbeitsrechtsexperte Walter Pfeil gemeinsam mit seinem Kollegen Elias Felten von der Uni Linz verfasst hat. Die beiden Juristen kommen zu dem Schluss, dass einige Punkte des neuen Arbeitszeitgesetzes, das Zwölf-Stunden-Arbeitstage und 60-Stunden-Arbeitswochen ermöglicht, nicht mit EU-Recht in Einklang zu bringen sind.

Überstundenzuschläge gehen teilweise verloren

So zum Beispiel die Regelung, für wen es künftig keine Höchstgrenzen der Arbeitszeit und keine verpflichtende Ruhezeiten mehr gebe. Diese Gruppe - bisher nur leitende Angestellte - sei deutlich ausgeweitet worden und verliere nun teilweise Überstundenzuschläge, so Walter Pfeil: „Die Wahrscheinlichkeit, dass dies nicht Bestand vor dem Auge des EuGH hat, würden wir als sehr, sehr groß ansehen.“

Verkürzte Ruhezeiten in der Gastronomie

Auch verkürzte Ruhezeiten in der Gastronomie sind für die Uni-Professoren in einigen Fällen europarechtswidrig. AK-Präsident Johann Kalliauer kritisiert, dass zudem das versprochene Prinzip der Freiwilligkeit beim Leisten einer elften oder zwölften Stunde in der Realität nicht gültig sei: „Wir haben von Haus aus darauf hingewiesen, dass dies eher in die Kategorie Marketinggag einzureihen, als ernsthaft ist.“ Kalliauer fordert deshalb erneut eine Rücknahme der Gesetzesänderungen.

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