Zweifacher Mordversuch - OLG bestätigt elf Jahre

Am Mittwoch ist am Mittwoch jener Mann erneut vor Gericht gestanden , der im Frühjahr 2016 zweimal versucht haben soll, seine Frau mit einem Stromkabel zu töten. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte das Ersturteil von elf Jahren Haft.

Das OLG wies nicht nur die Berufung der Verteidigung zurück, sondern auch die der Staatsanwaltschaft - der war das Urteil zu mild. Damit muss der 76-Jährige elf Jahre in Haft. Er kündigte aber bereits bei Prozessende an, sich um Wiederaufnahme zu bemühen.

Stromkabel unter die Achseln gehalten

Der Angeklagte soll im Frühjahr 2016 versucht haben, seine Frau mit einem manipulierten Stromkabel umzubringen. Das Paar lebte damals zusammen im Bezirk Steyr-Land. Der 75-Jährige soll damals das selbst zurechtgerichtete und unter Strom stehende Kabel seiner Frau im Bad unter die Achseln gehalten haben. Die Frau wurde mit sogenannten Strommarken verletzt. Nur eine Woche später soll der Mann im Wohnzimmer erneut seine Frau mit einem Stromkabel attackiert haben.

„Es waren Unfälle“

Beide Angriffe streitet der Mann ab, laut ihm seien es Unfälle gewesen. Verteidiger Andreas Mauhart wies vor dem OLG darauf hin, dass sein Mandant laut psychiatrischem Gutachten nicht gefährlich sei und demnach auch keine weitere Tatbegehungsgefahr bestehen würde, dass er ein tadelloses Vorleben habe und zudem die vom Erstgericht verhängten elf Jahre für einen 76-Jährigen „ein Todesurteil“ wären. Er halte daher eine außerordentliche Strafmilderung für angebracht.

OLG: Keine Milderungsgründe

Der Richtersenat des OLG sah das hingegen anders: Um das Mindeststrafmaß zu unterschreiten, müssten die Milderungs- die Erschwerungsgründe beträchtlich überschreiten. Das sei aber nicht der Fall. Zudem sei eine außerordentliche Strafmilderung „kein Korrektiv für einen Schuldspruch“ - und dieser sei zuvor vom OGH bestätigt worden, hieß es in der Urteilsbegründung. Es bleibt daher bei den ohnehin nur knapp über der Mindeststrafe liegenden elf Jahren Haft. Laut Rechtsexperten sind bei einem Mordversuch bis zu 20 Jahre oder sogar lebenslange Haft möglich.

Seit dem letzten Prozess im November 2017 war der 75-Jährige auf freiem Fuß - mehr dazu in Nach Urteil wegen Mordversuchs auf freiem Fuß (ooe.ORF.at; 22.11.17).

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