Urteile nach Brandstiftung in Braunau

Zwei Männer, die daran beteiligt gewesen sein sollen, dass ein Imbissstand in der Bezirksstadt Braunau am Inn abgefackelt wurde, sind am Donnerstag in Ried zu einer bedingten und einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden.

In der Nacht auf 19. April wurde das Lokal bei einem Brand nur leicht beschädigt. Am 23. April brannte es total aus, die Flammen erfassten auch eine dahinter befindliche Hecke. Die Sachverständigen fanden danach Brandbeschleuniger. Somit stand fest, dass das Gebäude „warm abgetragen“ worden war.

Drei mutmaßliche Täter ausgeforscht

Die Ermittler forschten insgesamt drei mutmaßliche Täter aus. Der Eigentümer hätte das Gebäude versetzen sollen, weil die Abstände zu den Nachbarobjekten zu gering waren. Deshalb soll er sich gleich zum Abfackeln entschlossen haben. Er habe einen Bekannten gebeten, sich darum zu kümmern. Dieser habe für Ausführung einen weiteren angeheuert.

Eigentümer wollte 100.000 Euro von Versicherung

Über die Belohnung dafür gingen die Aussagen vor Gericht auseinander. Dem Bekannten waren 2.000 Euro versprochen, dem zweiten angeblich 1.000. Er sagte, 800 Euro seien ausgemacht gewesen, er habe aber nur 400 bekommen. Der Eigentümer wollte von der Versicherung 100.000 Euro kassieren. Das konnte aber im Prozess nicht erörtert werden, denn er erschien nicht.

Urteil nicht rechtskräftig

Einer der beiden wurde zu zwölf Monaten Haft, davon acht bedingt verurteilt, der andere Angeklagte zu acht Monaten bedingt. Die Staatsanwaltschaft gab zum Urteil keine Erklärung ab, es ist somit nicht rechtskräftig.