Freispruch für Faustschläge

Weil er sich mit Faustschlägen gegen einen Dieb gewehrt hat, ist am Montag ein 46-Jähriger Mann in Wels vor Gericht gestanden. Er wurde der Notwehr-Überschreitung frei gesprochen. das Urteil ist rechtskräftig.

Er habe einfach nur verhindern wollen, dass sein Auto mit einem Neuwert von 85.000 Euro gestohlen wird, sagte der 46-Jährige vor Gericht in Wels und plädierte auf Notwehr.

Fremder Mann im Auto

In der Nacht von 20. auf 21. September sah er plötzlich die Alarmanlage seines Autos blinken, ging aus dem Haus und sah nach, was bei seinem Wagen los ist. In dem Auto war ein Fremder, der das Fahrzeug offenbar aufgebrochen hatte und sich darin zu schaffen machte.

Dieb im Auto erwischt

Der Besitzer holte den Unbekannten aus seinem Auto und versetzte ihm laut Anklage zwei Faustschläge, warf ihn zu Boden und hielt ihn fest. Dieser hatte plötzlich ein Jagdmesser in der Hand, soll damit Stichbewegungen gemacht haben und dem Autobesitzer gedroht haben, ihn umzubringen. Der mutmaßliche Täter verletzte den 46-Jährigen auch mit dem Jagdmesser - verbunden mit der Drohung, dass er HIV-infiziert sei und ihn jetzt auch anstecken werde. Zeugen kamen dem 46-Jährigen schließlich zu Hilfe und konnten den Angreifer festhalten, bis die Polizei eintraf.

Unzuständigkeitsurteil im Fall des Diebes

Von dem Vorwurf der Notwehr-Überschreitung wurde der 46-Jährige am Montag freigesprochen. Anders ging der Prozess für den 31-jährigen, vermeintlichen Dieb aus. Er gab an, das Auto mit dem Wagen eines Freundes verwechselt zu haben. Er habe nichts stehlen wollen. Bei ihm fällte das Gericht ein Unzuständigkeitsurteil, er hätte wegen schwerer Körperverletzung angeklagt werden müssen. Der Fall wird nun vor ein Schöffengericht kommen.