Entscheidung zu oö. Mindestsicherung vertagt

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Freitag die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der oberösterreichischen Mindestsicherung auf seine nächste Beratungsrunde vertagt, die Ende November beginnt.

Die Vertagung der Prüfung der oberösterreichischen Mindestsicherung auf Dezember könnte zu einer Verzögerung der Regierungspläne zu einer bundesweiten Reform der Mindestsicherung auf nächstes Jahr führen. Die türkis-blaue Regierung orientiert sich ja punkto Deckelung und Bestimmungen für Fremde an den Eckpunkten der oberösterreichischen Regelung.

An Höchstgericht weitergegeben

Regierungsvertreter hatten zuletzt anklingen lassen, dass man vor einem Beschluss der Mindestsicherung neu noch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abwarten wolle. Bei der Prüfung durch den VfGH, die vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich angefordert wurde, geht es um die Frage der „Verfassungsgesetzmäßigkeit der Leistungsdeckelung“.

Auch Fall im Burgenland geprüft

Auch ein Fall im Burgenland wird geprüft. Anlass dafür ist die Beschwerde einer sechsköpfigen Familie, die als Mindestsicherung eine gedeckelte Leistung von 1.500 Euro pro Monat zuerkannt bekommen hat. Bei der Berechnung waren zudem die niedrigeren „Mindeststandards Integration“ zur Anwendung gekommen. Im Prüfungsbeschluss verweist der VfGH darauf, dass er bereits in seiner Entscheidung zur niederösterreichische Mindestsicherung festgestellt hat, dass die Aufenthaltsdauer im Inland kein sachliches Kriterium für die Gewährung geringerer Leistungen ist. Wie die damals aufgehobene Bestimmung scheine auch die burgenländische Regelung „sowohl Staatsbürger untereinander, als auch Fremde untereinander - abhängig von ihrem bisherigen Aufenthalt im Inland - ungleich zu behandeln“.

Bedenken hat der Verfassungsgerichtshof außerdem punkto Deckelung der Mindestsicherung. Diese scheint dazu zu führen, dass für unterschiedliche Bedarfslagen betragsmäßig gleich hohe Leistungen zur Anwendung kommen und daher Ungleiches gleich behandelt wird. Eine Entscheidung über die burgenländische Mindestsicherung fällt ebenfalls frühestens in der nächsten Session. Diese beginnt am 26. November 2018.

Keine Verzögerungen für Ö-Regelung erwartet

Im Sozialministerium rechnet man wegen der Vertagung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Rechtmäßigkeit der oö. Mindestsicherung nicht mit Verzögerungen beim Zeitplan für das Vorhaben einer bundesweiten Mindestsicherung neu. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (ÖVP) werde den Entwurf wie geplant im November in Begutachtung schicken, hieß es aus ihrem Büro.

Eine Punktation zur neuen Mindestsicherung wurde schon Ende Mai im Rahmen der Regierungsklausur in Mauerbach präsentiert. Demnach planen ÖVP und FPÖ, dass die Mindestsicherung in Zukunft maximal 863,04 Euro für Einzelpersonen beträgt. 300 Euro davon erhalten Personen nur mit österreichischem Pflichtschulabschluss oder wenn sie gewisse Voraussetzungen wie das Deutschniveau B1 oder Englischlevel C1 erfüllen. Wer nicht ausreichend Deutsch kann, bekommt nur 563 Euro. Das entsprechende Grundsatzgesetz soll den Ländern einen relativ engen Rahmen vorgeben, ihnen in der Ausführung aber gewissen Spielraum lassen.

„Zuwanderung in Österreichs Sozialsystem stoppen“

ÖVP-Klubobmann August Wöginger bekräftigte erst diese Woche bei einem Treffen mit den ÖVP-Klubobleuten der Bundesländer, dass die Mindestsicherung jene bekommen sollen, die sie auch tatsächlich benötigen. Wer lange Leistungen erbracht und ins Sozialsystem eingezahlt hat, der soll auch mehr herausbekommen. „Wir wollen damit die ungehinderte Zuwanderung in das österreichische Sozialsystem stoppen, indem wir die deutsche Sprache nicht nur als Schlüssel zur Integration, sondern auch als Schlüssel zur Mindestsicherung definieren“, so Wöginger. Die türkis-schwarzen Klubobleute sprachen sich bei der Tagung im Burgenland für eine rasche Umsetzung aus.

Haimbuchner bekräftigte Nein zu Vermögenszugriff

Uneinig sei man sich aber noch beim Thema Vermögenszugriff, hieß es. FPÖ- Landesparteiobmann Manfred Haimbuchner bekräftigte am Freitag das Nein der FPÖ zu einem bedingungslosen Vermögenszugriff. Gerade bei den Über-50-Jährigen gebe es Probleme bei der Arbeitssuche „und das sind eben Menschen, die sich selber schon etwas geschaffen haben, die aber durch – welche unglücklichen Umstände auch immer – arbeitslos werden und wo dann bitte diese Personen nicht unter dem Damoklesschwert stehen sollen, dass sie dann auch noch ihr Eigentum verlieren. Das wäre absolut ungerecht“.

Und die FPÖ OÖ zeigte sich einmal mehr zuversichtlich, dass die Deckelung auf 1.512 Euro pro Haushalt in Oberösterreich auch der Verfassung entspricht.

Gelassenheit im Burgenland

In der burgenländischen Landesregierung reagierte man unterdessen gelassen auf die Ankündigung einer Prüfung der burgenländischen Mindestsicherung durch den VfGH. Aus dem Büro des burgenländischen Soziallandesrates Norbert Darabos (SPÖ) hieß es dazu lediglich, dass man die Entscheidung abwarten werde. Die beste Lösung wäre eine bundeseinheitliche Regelung. Derzeit werde darauf gewartet, dass der Bund etwas vorlege.

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