Mordprozess: Angeklagter in Anstalt eingewiesen

Jener 28-Jährige, der im Februar seine Mutter getötet haben soll, ist am Mittwoch am Landesgericht Ried in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann, der zuletzt in Nürnberg gelebt hat, leidet laut Gutachten an paranoider Schizophrenie und war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Wäre er das gewesen, hätte die Anklage auf Mord gelautet. Am 19. Februar soll er seiner 64-jährigen Mutter in deren Haus in Polling (Bezirk Braunau) eine Glasflasche auf den Kopf geschlagen und sie dann erwürgt haben, weil er gedacht habe, sie wolle ihn einsperren.

Die Geschworenen beantworteten die Frage des Gerichts, ob der Mann die Tat begangen habe, einstimmig mit „Ja“. Auf die Frage, ob er zurechnungsunfähig war, antworteten sechs Laienrichter mit „Ja“, zwei mit „Nein“. Damit wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft erklärte zwar Rechtsmittelverzicht, die Verteidigung gab aber keine Erklärung ab.

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