Justiz übersah Frist - keine Strafe für Unfalllenker

Nach einem tödlichen Unfall im Mai 2017 in St. Thomas am Blasenstein ist das Verfahren gegen den Unfalllenker offenbar wegen eines Versehens eingestellt worden. Laut Medienberichten kam der Strafantrag der Justiz einen Tag zu spät.

Am Abend des 17. Mai 2017 hatte ein Lkw-Lenker in St. Thomas am Blasenstein (Bezirk Perg) einen Radfahrer übersehen und ihn von hinten angefahren. Laut Gerichtsgutachten war der 61-jährige Kraftfahrer zwar von der Sonne geblendet worden, aber ohne die Geschwindigkeit zu verringern weitergefahren. Der 63-jährige Radfahrer aus Saxen (Bezirk Perg) erlitt tödliche Verletzungen und starb im Krankenhaus.

Erstgericht „unzuständig“

Die Staatsanwaltschaft Linz erhob einen Antrag wegen fahrlässiger Tötung. Der Richter des Erstgerichts in Perg erklärte dann im November das Bezirksgericht für unzuständig, weil der Kraftfahrer verdächtigt wurde, „grob fahrlässig“ gehandelt zu haben. Dadurch wurde das Landesgericht für den Fall zuständig. Die Staatsanwaltschaft Linz sollte in der vorgeschriebenen Dreimonatsfrist die entsprechenden Vorbereitungen treffen – und übersah es offenbar, den Antrag fristgerecht zuzustellen.

Verfahren musste eingestellt werden

Der Strafantrag kam aber um einen Tag zu spät bei Gericht an. Damit musste das Strafverfahren eingestellt werden, stellte das Oberlandesgericht Linz fest. Der Lkw-Lenker, der den tödlichen Unfall verursacht haben soll, geht damit straffrei aus. Laut Oberlandesgericht habe die Staatsanwaltschaft auch ihr Recht auf Strafverfolgung verloren.

Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft Linz gegenüber dem ORF OÖ am Dienstagvormittag. „Es handelt sich hier um ein bedauerliches Versehen“, so Ulrike Breiteneder von der Staatsanwaltschaft Linz. Die Familie könnte versuchen, auf zivilrechtlichem Weg zu klagen.

Keine Konsequenzen für Staatsanwalt

Der Fall wurde intern mit dem beteiligten Personen besprochen und „evaluiert inwieweit weitere Kontrollmaßnahmen ergriffen werden können, um derartige Versehen in Zukunft auszuschließen“. Persönliche Konsequenzen für den Staatsanwalt gebe es nicht, so Breiteneder.