Nach Brand: Gutachten zu Pflegerin
Vor allem müsse geklärt werden, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher vorliegen, hieß es am Montag. Die 54-jährige Polin soll in ihrem Zimmer und jenem einer 88-jährigen, pflegebedürftigen Frau Feuer gelegt haben.
Von Katze geweckt
Die 88-Jährige wachte auf, weil die Katze auf ihren Bauch gesprungen war, und bemerkte den Brand. Sie, ihre Tochter und der Enkelsohn konnten sich unverletzt in Sicherheit bringen. Die Pflegerin war zu diesem Zeitpunkt verschwunden. Sie wurde später spärlich bekleidet, unterkühlt und offenbar verwirrt in einem nahen Wald gefunden.
Anhaltung statt U-Haft
Sie wurde wegen ihres psychischen Zustands in den Neuromed Campus in Linz eingeliefert, wo sie sich seither in einer Anhaltung befindet. Diese ersetzt die Untersuchungshaft, wenn der Verdacht besteht, dass jemand nicht zurechnungsfähig ist. Ob das der Fall ist, soll nun ein Gutachten klären.
Zudem stehen noch eine toxikologisches Untersuchung des Blutes sowie die Expertise eines Brandsachverständigen aus. Ermittelt wird wegen des Verdachts der Brandstiftung, aber auch des Mordversuchs. Laut Staatsanwaltschaft soll es bei der Pflegerin bereits im Vorfeld Auffälligkeiten psychischer Natur gegeben haben.
Link:
- U-Haft für Altenpflegerin nach Brand (ooe.ORF.at, 13.7.18)