Schuldspruch für Linzer Ärztin

Mit einem Schuldspruch ist Dienstagmittag am Bezirksgericht Linz der Prozess gegen eine ehemalige Spitalsärztin der Barmherzigen Brüder, die sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten musste, zu Ende gegangen.

Die Medizinerin soll einen Röntgenbefund nicht gelesen und weitere Abklärungsschritte, die demnach nötig gewesen wären, unterlassen haben. Der Patient starb wenige Stunden später im Spital. Die Internistin wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe in der Höhe von 2.700 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Patient verstarb einen Tag darauf

Der Vorfall soll sich im März 2016 zugetragen haben. An diesem Tag kam ein 58-jähriger Lehrer aus dem Bezirk Linz-Land mit massiven Bauchbeschwerden zu den Barmherzigen Brüdern. Ein Turnusarzt schickte den Mann zum Röntgen, und auf den Bildern sei zu erkennen gewesen, dass sich bereits Luft in Bauchraum gebildet habe, so der Anwalt, der die Familie des Verstorbenen vertritt. Der Patient sei dann zwar noch auf die Abteilung der Ärztin verlegt worden, dort sei aber laut Anwalt nichts geschehen, der 58-Jährige verstarb einen Tag später an einem Durchbruch des Zwölffingerdarms.

„Internetverbindung ausgefallen“

Ein in diesem Fall angeklagter Radiologe wurde bereits freigesprochen. Die Ärztin, die sich nicht schuldig bekannte, habe laut Anwalt angegeben, den Röntgenbefund bei einer Visite nicht gelesen zu haben, weil die drahtlose Internetverbindung ausgefallen sei.