Sechs Monate bedingt in Misshandlungsprozess
Der Mann soll dem Baby außerdem die Windel in den Mund gesteckt und das Kind gekratzt und gebissen haben. Insgesamt soll es vier Vorfälle gegeben haben.
Kein Misshandlungsvorsatz festgestellt
Vor Gericht konnte am Freitag jedoch kein Misshandlungsvorsatz festgestellt werden, auch durch ein Sachverständigengutachten konnte ein Quälen des Babys nicht bewiesen werden. Der Mann wurde daher wegen Körperverletzung am Landesgericht zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.