Zusatzstrafe nach Flughafen-Veruntreuung

Jene 55-jährige frühere Mitarbeiterin des Linzer Flughafens, die bereits 2012 zu drei Jahren Haft und 50.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden war, erhielt am Montag am Landesgericht Linz eine Zusatzstrafe von 20.000 Euro.

Sieben Jahre lang - zwischen 2002 und 2009 - soll die heute 55-Jährige rund 585.000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben. „Drei Jahre Haft für Veruntreuung“ (20.09.12; ooe.ORF.at). Die Frau war schon bei der ersten Verhandlung vor sechs Jahren geständig.

Veruntreuung flog im Urlaub auf

Die ehemalige Mitarbeiterin war von 1995 an für einen finanziellen Teilbereich des Flughafens Linz Hörsching alleine verantwortlich. Die Veruntreuung flog auf, als die Angeklagte 2009 auf Urlaub war und ihre Kollegen bemerkten, dass Belege fehlten. Eine Kontrolle durch einen Wirtschaftsprüfer und Treuhänder führte schließlich zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Das damalige Urteil lautete drei Jahre Haft, zwei davon bedingt. Außerdem musste die Frau 50.000 Euro Schadenersatz zahlen.

Zusätzliche 20.000 Euro

Im Laufe der Untersuchungen stellte auch das Finanzamt ein Vergehen wegen Abgabenhinterziehung fest und erstattete deshalb ebenfalls Anzeige. Die Staatsanwaltschaft erhob erneut Anklage. So wurde der Fall am Montag am Landesgericht Linz verhandelt. Das Urteil auf Zusatzstrafe lautet 20.000 Euro, davon 10.000 auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.