Zwölf Monate Haft für Unterschlagung

Eine Bankangestellte aus dem Großraum Linz, die rund 164.000 Euro unterschlagen haben soll, ist am Dienstag in Linz rechtskräftig zu 2.000 Euro Geldstrafe unbedingt und zu zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Zwölf Kunden sollen von der Frau um ihr Geld gebracht worden sein. Eine betagte Dame wurde so nach Angaben der Staatsanwaltschaft Linz um 56.000 Euro geschädigt. Das Geld dürfte die Angeklagte nicht auf einmal, sondern über Jahre hinweg auf eines ihrer Konten verschoben haben. Dabei soll sie etwa vorgetäuscht haben, dass das Geld auf ein Sparbuch transferiert werde oder dass für eine Barabhebung eine zweite Unterschrift oder für einen Versicherungsabschluss eine Einmalzahlung nötig sei.

Gestand Tat bei ihrem Vorgesetzten

In Summe soll die Frau so seit Sommer 2011 mehr als 164.000 Euro auf eigene Konten verschoben haben. Erwischt wurde die Linzerin aber nicht. Sie selbst gestand im Frühling 2017 ihre betrügerischen Taten gegenüber einem Vorgesetzen, so die Staatsanwaltschaft. Die Bank erstattete den betrogenen Kunden das Geld zurück. Mittlerweile soll die Angeklagte diesen Schaden gegenüber der Bank wieder gut gemacht haben.

Frau war teilgeständig

Laut Anklageschrift ist die Frau teilgeständig. Sie muss sich am Dienstag wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betruges vor dem Linzer Landesgericht verantworten. sie wurde zu 2.000 Euro Geldstrafe unbedingt und zu zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe auf drei Jahre verurteilt. Dass die Strafe nicht höher ausgefallen ist, dürfte an ihrem Geständnis liegen.