Prozess um Fluchthilfe: Haft- und Geldstrafe

Fünf Monate bedingt und 3.000 Euro Geldstrafe unbedingt. So lautete das Urteil am Montag für eine 40-jährige Frau am Landesgericht Steyr. Sie soll ihrem Freund zur Flucht verholfen haben. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Liebe hat die 40-jährige Steyrerin scheinbar zu den Straftaten getrieben haben, für die sie nun eine unbedingte Geld- und eine bedingte Haftstrafe ausgefasst hat. Zur Fluchthilfe wurde sie zwar freigesprochen, das Gericht in Steyr sah die Frau aber bezüglich falscher Beweisaussage schuldig. Außerdem habe die 40-Jährige eine Straftat vorgetäuscht haben.

Die Frau wollte ihren 22-jährigen syrischen Freund aus dem Gefängnis holen. Laut Anklage erstattete sie Anfang April Anzeige bei der Polizei. Ihr Freund, der gerade Freigang hatte, sei von Männern in ein Auto gezerrt und entführt worden.

Polizei zweifelte an Aussagen der Frau

Die Polizisten zweifelten jedoch an den Schilderungen der 40-Jährigen. Die Steyrerin habe schließlich zugegeben, die Entführung erfunden zu haben. Deshalb wird ihr auch falsche Beweisaussage und Vortäuschung einer Straftat vorgeworfen. Als sich der Syrer knapp drei Wochen nach seiner Flucht mit seiner Lebensgefährtin in Hamburg treffen wollte, wurde er festgenommen.