Freispruch in Steyrer IS-Prozess

Ein 52-Jähriger, der ein IS-Video auf Facebook geteilt hat, ist am Montag im Landesgericht Steyr vom Vorwurf der Beteiligung an einer terroristischen Beteiligung und einer kriminellen Organisation im Zweifel freigesprochen worden.

Der Angeklagte hatte sich nicht schuldig bekannt, er habe das Video unwissentlich verbreitet. Die Staatsanwaltschaft nahm sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Das habe ich nicht gewusst“

In dem Film „Cihad’i anlatan siir“, was übersetzt „Ein Gedicht über den Dschihad“ bedeutet, ist unter anderem ein Reiter mit IS-Flagge und dem Namen des IS-Anführers Abu Omar Al Baghdadi zu sehen. Außerdem wird der Märtyrertod verherrlicht. „Das habe ich nicht gewusst“, verteidigte sich der Angeklagte. Der in der Türkei geborene Österreicher habe das Video 2013 nur geteilt, weil dies auch ein Imam aus seiner Moschee getan habe. Diesen habe er „verehrt und vertraut“. Daher habe er es ungeschaut geteilt. Erst als im Herbst 2017 die Polizei ihn kontaktierte, hätten seine Kinder es später aus seinem Account gelöscht.

Gerichtsverhandlung in Steyr, Prozessakten

fotokerschi.at

Die Sicherheitsvorkehrungen wurden am Montag wegen des Prozesses verschärft

Staatsanwaltschaft forderte bedingte Haftstrafe

Die Staatsanwaltschaft konnte dieser Version wenig Glauben schenken. Denn auch ein Bekannter des Angeklagten hatte besagtes „IS-Werbevideo“ auf Facebook geteilt. Und dieser - gegen ihn soll demnächst in Wels der Prozess eröffnet werden - würde sich „ganz genauso“ verteidigen. Das klang für die Anklagebehörde „eindeutig nach Absprache“. Sie forderte eine bedingte Haftstrafe.

Doch der Schöffensenat sprach den angeblichen Dschihad-Sympathisanten frei. Es könne dem unbescholtenen Mann nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden, dass er den Inhalt des Films kannte. So wurde etwa 2013 beim Teilen eines Videos auf Facebook dieses nicht automatisch abgespielt. Die Staatsanwaltschaft nahm sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.