Kritik an zu raschen Abschiebungen

Die umstrittene Abschiebung einer georgischen Familie aus Thalheim bei Wels ist am Montag im letzten Augenblick, in Athen, gestoppt worden. Kritik übte der Anwalt der Familie an der Praxis allzu rascher Abschiebungen.

Auch der Bürgermeister von Thalheim hatte sich öffentlich gegen die Abschiebung ausgesprochen. Am Samstag war die Familie festgenommen worden. Am Montag war die Abschiebung bereits in vollem Gang, als Anwalt Helmut Blum beim Verfassungsgerichtshof einen Abbruch erwirken konnte.

„Eine absolute Zitterpartie“

Blum sagte gegenüber dem ORF Oberösterreich: „Das war wirklich eine absolute Zitterpartie. Wir haben wirklich in allerletzter Minute die aufschiebende Wirkung vom Verfassungsgerichtshof bekommen. So konnte die Abschiebung der Familie gerade noch gestoppt werden.“ Die Familie hatte sich bereits in Athen befunden, da die Abschiebung von Wien über Athen nach Georgien hätte erfolgen sollen, so Blum.

Familie wird nach Österreich gebracht

Als die Familie in Athen auf den Weiterflug nach Georgien wartete, habe man die Mitteilung des Verfassungsgerichtshofes bekommen, damit konnte die weitere Abschiebung verhindert werden. Die Familie müsse jetzt nach Österreich zurückgebracht werden, so Blum. Dann dürfe sie in Österreich bleiben, bis der Verfassungsgerichtshof über die Beschwerde entschieden habe.

Kritik an zu raschen Abschiebungen

Blum übte auch Kritik an der Praxis allzu rascher Abschiebungen. Im konkreten Fall muss nun der Steuerzahler dafür aufkommen, dass die Familie von Athen wieder zurück nach Österreich geholt wird: „Zum Zeitpunkt der Abschiebung lag ein vollstreckbarer Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts vor, aber der Instanzenzug war eben noch nicht ausgeschöpft, weil eben die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof offen war. Ich glaube, dass es klüger gewesen wäre abzuwarten, wie der Verfassungsgerichtshof entscheidet, bevor man einen Abschiebeversuch startet, den man dann abbrechen muss, und der dann auch für den Steuerzahler mit Kosten verbunden ist.“

„Rechne uns schon ganz gute Chancen aus“

Blum glaube, gute Gründe zu haben, dass der Abschiebebescheid vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werde: „Da rechne ich uns schon ganz gute Chancen aus.“ Die aufschiebende Wirkung präjudiziere zwar die endgültige Entscheidung nicht, habe aber doch eine gewisse Signalwirkung, so Blum.

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